Der Fachkundelehrgang I (FK I) umfasst mindestens 120 Stunden zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung „Technische Sterilisationsassistentin/ Technischer Sterilisationsassistent” für alle Mitarbeiter, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind.
Ab 01.01.2020 wird es zwei Praktika im Zusammenhang mit dem Fachkundelehrgang I geben. Ein praktischer Einsatz in einer AEMP über 150 Stunden vor Beginn des Lehrgangs und ein zweiter praktischer Einsatz in einer AEMP über 80 Stunden zwischen zwei Lehrgangsblöcken. Dementsprechend gelten ab 01.01.2020 geänderte Zulassungsvoraussetzungen, die weiter unten aufgeführt sind. Lehrgangsinhalte bleiben unverändert.
Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der praktischen Tätigkeit über einen Mindestzeitraum von 150 Stunden à 60 Minuten in einer AEMP
auf Grundlage des Tätigkeitskatalog_FK-I_A der DGSV.
Empfehlungen zur Teilnahme
- Lehrgangssprache verstehen, lesen und sprechen können
- Mindestens Hauptschulabschluss bzw. eine vergleichbare Schul- oder Berufsausbildung
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist neben der regelmäßigen Teilnahme am Unterricht der Nachweis der praktischen Tätigkeit über 80 Stunden à 60 Minuten im
Tätigkeitskatalog FK I-B zwischen zwei Lehrgangsteilen des Fachkundelehrgangs I. Den Tätigkeitskatalog erhalten Sie in der Bildungsstätte, an der Sie den Lehrgang absolvieren.
Der ausgefüllte Tätigkeitskatalog ist ein Kriterium zur Zulassung zur Prüfung und deshalb der Bildungsstätte vor der Prüfung vorzulegen.
Die Lehrgangsinhalte des Rahmenplanes vermitteln dem Lehrgangsteilnehmer grundlegende Kenntnisse der Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, der verschiedenen Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, Instrumentenkunde, Informationen zur Organisation der Sterilgutversorgung, zu Rechtsgrundlagen und zu Grundsätzen der Qualitätssicherung.
Das Lehrgangsziel ist, dem Teilnehmer Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen, bezogen auf seine Tätigkeit in seinem Arbeitsbereich anhand der Aufgabenstellung, in Theorie und Praxis begreifbar zu machen, das Verständnis für die Verantwortung seiner Aufgabe zu fördern und ihn zu befähigen, die Freigabe sterilisierten Medizinprodukte durchzuführen.
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen, einer praktischen und einer mündlichen Prüfung ab.
Nach erfolgreichem Abschluss des Fachkundelehrganges I an von der DGSV anerkannten Bildungsstätten in Deutschland und in der Schweiz erhalten die Teilnehmer ein DGSV- Zertifikat und ein Zeugnis der Bildungsstätte.