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Qualifizierungen

Aus aktuellem Anlass: DGSV_Kommentar des Vorstandes zu Lehrgänge

Personal, welches mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut ist, benötigt gemäß geltender Vorgaben des Gesetzgebers (z. B. in der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV)) eine Qualifikation. In der Anlage 6 der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, werden Angaben zur Qualifikation gemacht.

Auf Basis eines auf europäischer Ebene 1993 entwickelten Dreistufenmodells hat der Bildungsausschuss der DGSV gemeinsam mit Vertretern der SGSV (Schweizerische Gesellschaft für Sterilgutversorgung) seit seiner Gründung in 1996 die Qualifizierungsmaßnahmen kontinuierlich weiter entwickelt.

Neben den Fachkundelehrgängen I und II für MitarbeiterInnen von Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte (AEMP) und Managementlehrgängen für Leitungspersonal in Einrichtungen des Gesundheitswesens wurden seit 2003 Rahmenlehrpläne für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarzpraxen, in Endoskopieeinheiten und in weiteren Fachbereichen erstellt.

Zurzeit werden Lehrgänge deutschlandweit und in der Schweiz an fast 60, durch die DGSV anerkannten Bildungsstätten durchgeführt.

Der Bildungsausschuss der DGSV arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Qualifizierungsmaßnahmen. Dazu gehören neben der Aktualisierung der Inhalte der Rahmenlehrpläne auch deren Ergänzungen und Verbesserungen.

Die Qualifizierungsrichtlinie (Präambel der Qualifizierungsrichtlinie) beschreibt die Grundlagen, die bei der Erstellung und Bearbeitung der Rahmenlehrpläne beachtet werden. Die Qualifizierungsrichtlinie beinhaltet neben den Kompetenzbeschreibungen für  Fachkundelehrgänge in Anlehnung an den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) die Rahmenlehrpläne und die Prüfungsordnung. Diese Dokumente werden den anerkannten Bildungsstätten zur Durchführung der Lehrgänge zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme der DGSV haben, wenden Sie sich bitte direkt an eine der Bildungsstätten. Die Kontaktdaten der Bildungsstätten finden Sie, wenn Sie auf den Button „Lehrgänge“ klicken und dann anschließend auf  „Bildungsstätten“. Beim Klick auf den Button  „Ausbildungsorte“  werden die Orte, an denen Fach- und Sachkundelehrgäne durchgeführt werden, auf einer Deutschlandkarte angezeigt.

Hier gelangen Sie zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme.

Zielgruppen der Qualifizierungsmaßnahmen  der DGSV haben wir hier definiert.