Mitglied werden

Qualifizierungen

Personal, welches mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut ist, benötigt gemäß geltender Vorgaben des Gesetzgebers (z. B. in der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV)) eine Qualifikation. In der Anlage 6 der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, werden Angaben zur Qualifikation gemacht.

Auf Basis eines auf europäischer Ebene 1993 entwickelten Dreistufenmodells hat der Bildungsausschuss der DGSV® gemeinsam mit Vertretern der SGSV (Schweizerische Gesellschaft für Sterilgutversorgung) seit seiner Gründung in 1996 die Qualifizierungsmaßnahmen kontinuierlich weiter entwickelt.


Fortbildungsempfehlung der DGSV®

Die DGSV® hat eine Fortbildungsempfehlung gemäß MPBetreibV §5 herausgegeben, welche Sie hier nachlesen können. 

Fortbildungsempfehlung_00_102024


Neben den Fachkundelehrgängen I und II DGSV®  für Mitarbeitende in Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte (AEMP) und Managementlehrgängen-Leitung-AEMP-DGSV® für Leitungspersonal in Einrichtungen des Gesundheitswesens wurden seit 2003 Rahmenlehrpläne für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Endoskopieeinheiten und in weiteren Fachbereichen erstellt.

Zurzeit werden Lehrgänge deutschlandweit und in der Schweiz an fast 60, durch die DGSV®  anerkannten Bildungsstätten durchgeführt.

Der Bildungsausschuss der DGSV® arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Qualifizierungsmaßnahmen. Dazu gehören neben der Aktualisierung der Inhalte der Rahmenlehrpläne auch deren Ergänzungen und Verbesserungen.

Die Qualifizierungsrichtlinie (Qualifizierungsrichtlinie DGSV_03_202111) beschreibt die Grundlagen, die bei der Erstellung und Bearbeitung der Rahmenlehrpläne beachtet werden. Die Qualifizierungsrichtlinie beinhaltet neben den Kompetenzbeschreibungen für  Fachkundelehrgänge in Anlehnung an den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) die Rahmenlehrpläne und die Prüfungsordnung. Diese Dokumente werden den anerkannten Bildungsstätten zur Durchführung der Lehrgänge zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme der DGSV haben, wenden Sie sich bitte direkt an eine der anerkannten Bildungsstätten der DGSV®. Die Kontaktdaten der Bildungsstätten finden Sie, wenn Sie auf den Button „Lehrgänge“ klicken und dann anschließend auf  „Bildungsstätten“. Beim Klick auf den Button  „Ausbildungsorte“  werden die Orte, an denen Fach- und Sachkundelehrgänge durchgeführt werden, auf einer Deutschlandkarte angezeigt.

Hier gelangen Sie zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme.

Zielgruppen der Qualifizierungsmaßnahmen_10R_202404 der DGSV® haben wir hier definiert.

Pruefungsordnung_16_202302 der DGSV®


Kündigung der Anerkennung der SteriPartners GmbH als Bildungsstätte der DGSV®

Dieses Informationsschreiben der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung  DGSV® e.V. richtet sich an die Fachkreise der Medizinprodukteaufbereitung.

Die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung DGSV® e.V. hat zum 30.04.2024 die Anerkennung der SteriPartners GmbH mit Sitz in Hamburg, als Bildungsstätte der DGSV® gekündigt. Zertifikate der DGSV® e.V. werden für Lehrgänge, die durch die SteriPartners GmbH nach diesem Datum durchgeführt wurden, nicht mehr erteilt.

Anerkannte Bildungsstätten der DGSV® die berechtigt sind, Zertifikate der DGSV® für Lehrgänge zu erteilen, sind auf der Homepage der DGSV® gelistet. Die Termine für anerkannte Lehrgänge werden auf der Internetseite www.dgsv-ev.de veröffentlicht. Deshalb ist es immer wichtig, dass Sie bei der Auswahl der Bildungsstätte und der Termine die aktuellen Informationen auf der Homepage der DGSV® prüfen.

Der Vorstand der DGSV®