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Stellungnahme des Fachausschusses Bildung zur Aktualisierung der Kenntnisse

„Mit dieser Empfehlung möchte der Bildungsausschuss eine Antwort auf eine wichtige Frage geben: „Ist eine Fortbildung nach Erlangung der Fach- oder Sachkunde erforderlich?“

Eine grundsätzliche Fortbildungsverpflichtung ergibt sich aus der Medizinproduktebetreiber-Verordnung. Eine explizite Verpflichtung für in der Aufbereitung von Medizinprodukten tätige Personen lässt sich ebenfalls aus der MPBetreibV ableiten. Die §§ 5 „Besondere Anforderungen“ und 8 “Aufbereitung von Medizinprodukten“ beschreiben die Notwendigkeit und fordern den Nachweis der „aktuellen Kenntnis“.

In allen komplexen Arbeitsfeldern finden fortlaufend Änderungen statt, die eine zeitnahe Aktualisierung der Kenntnisse erfordern. Unterbleibt diese Aktualisierung, kann unter Umständen der Rahmen, der durch die geltenden Vorgaben sowie den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik vorgegeben wird, nicht vollumfänglich ausgefüllt werden.

Konkret bedeutet dies, dass in bestimmten Arbeitskontexten eine Fortbildungspflicht besteht, besonders wenn aktuelle Kenntnisse zur Ausführung der Tätigkeit notwendig sind.

Ein Ausüben von Tätigkeiten die nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entspricht, stellt auch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht da. Hier sei auf negative Konsequenzen in haftungsrechtlichen Kontexten (siehe § 276 BGB) verwiesen.

Die Kenntnisaktualisierung kann unterschiedlich erfolgen. Ein wichtiges Angebot sind Fortbildungen, die innerbetrieblich organisiert sind. Hier besteht die Notwendigkeit, dass diese dokumentiert und geplant erfolgen (QMS).

Ein weiterer, ebenso wichtiger, Baustein sind externe Fortbildungsangebote an den, von der DGSV e.V., anerkannten Bildungsstätten. Gerade diese erweitern den Blick auf bestimmte Problematiken, da hier (unter fachlicher Moderation) unterschiedliche Ansätze von Teilnehmern aus verschiedenen Betriebsstätten ausgetauscht werden können.

Viele von der DGSV e.V. anerkannte Bildungsstätten bieten Fortbildungstage (Updateveranstaltungen, Refresher, Auffrischungen, etc.) an. Hier ist sichergestellt, dass sich die Inhalte immer an den aktuellen Rahmenlehrplan der Fach- und Sachkundelehrgänge orientieren. Auch die Fachkompetenz der Dozenten ist hier gewährleistet.

Der Bildungsausschuss der DGSV e.V. empfiehlt eine Aktualisierung der Kenntnisse nach Abschluss eines Fach- (FK I) oder Sachkundelehrgangs im Intervall von 2 Jahren für die Dauer von mindestens 8 Stunden bis höchstens 16 Stunden. Dies entspricht den Zeitabständen, in denen Leitlinien, Empfehlungen oder andere Veröffentlichungen durch die anerkannten Fachgesellschaften und Verbänden (DGKH, DGSV, AKI, …) überarbeitet werden.

Gleiches gilt für Absolventen der Fachkundelehrgänge FK II und FK III/Managementlehrgang-DGSV sowie für Sachkundequalifizierungen.

An dieser Stelle weist der Bildungsausschuss darauf hin, dass durch die Zusammenarbeit der DGSV e.V mit verschiedensten Fachgesellschaften neue Erkenntnisse und Standards immer zeitnah eine Umsetzung in der Kenntnisvermittlung der anerkannten Bildungsstätten erfolgen kann.

Der Besuch einer Fortbildung zur Aufrechterhaltung der aktuellen Kenntnisse, die an einer anerkannten Bildungsstätte der DGSV erfolgt, wird auf der Teilnahmebestätigung durch das DGSV-Logo und einem Verweis auf MPBetreibV hervorgehoben.“ Gültig ist eine Aktualisierung der Kenntnisse nur in Zusammenhang mit einer zuvor erworbenen Qualifikation nach Rahmenlehrplan der DGSV.