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Lehrgang Praxisanleitung AEMP                       Termine

DGSV_Empfehlung_Praxisanleitung_ZT_6_20

 

1. Zielgruppe:   

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer AEMP die mit den Aufgaben eines Praxisanleitenden betraut sind.

2. Lehrgangsdauer:

2 x 40 Unterrichtseinheiten (UE a 45 Minuten)

1 Prüfungstag nach Ablauf von drei bis fünf Monaten

3. Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang

Erfolgreicher Abschluss zum Technischen Sterilisationsassistenten mit erweiterter Aufgabenstellung (Fachkunde II nach DGSV)

oder abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft Medizinprodukteaufbereitung (FMA-DGSV® e.V)

oder Medizinalfachberuf mit zusätzlichem Fachkunde I DGSV® -Zertifikat

und jeweils mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Aufbereitung von Medizinprodukten im Anschluss an die oben genannte Qualifikation.

4. Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung

4.1  Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am theoretischen Unterricht

4.2 Fehlzeiten maximal 10 %, bei längeren Fehlzeiten müssen die versäumten
Unterrichtseinheiten vor der Prüfung nachgeholt werden

4.3 Erstellung einer schriftlichen Ausarbeitung im vorgegebenen Zeitrahmen. Diese beinhaltet ein schwerpunktmäßig fachliches Thema mit Integration angrenzender Fachbereiche. Mit einer 4- 6 Textseiten umfassenden Darstellung soll der Teilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, neue Mitarbeiter anzuleiten sowie die praktische Ausbildung in der AEMP zu planen, organisieren und zu evaluieren. Das Thema wählt der Teilnehmer in Absprache mit der Bildungsstätte aus.