Anerkennung
Um sicherzugehen, dass die Qualifizierungsrichtlinie und die Rahmenlehrpläne der DGSV® e.V. eingehalten werden, müssen sich die interessierten Bildungseinrichtungen von der DGSV® e.V. anerkennen lassen. Interessierte Bildungseinrichtungen wenden sich dazu bitte an den Fachausschusses Bildung.Sie erkennen die anerkannten Bildungsstätten der DGSV® e.V. an folgendem Logo und daran, dass Sie in dieser Aufzählung (link vorige Seite) genannt sind. Sollten Sie Zweifel an der Zulässigkeit einer Qualifizierungsmaßnahme haben oder andere Fragen, so kontaktieren Sie bitte die DGSV® e.V. (Kontakt)
Fachliche Leitung
Rechte und Pflichten der fachlichen Leitung an DGSV® e.V. – anerkannten Bildungsstätten
Alle Fach- und Sachkundelehrgänge an DGSV® e.V. – anerkannten Bildungsstätten werden von der fachlichen Leitung der Bildungsstätte begleitet. Fachliche Leitungen verfügen über ein Zertifikat des Fachkundelehrgangs III oder Managementlehrgangs und sind Mitglieder der DGSV® e.V.
Die fachliche Leitung gewährleistet durch Ihre nachgewiesene Erfahrung bei der Aufbereitung von Medizinprodukten die Nähe zur Praxis der Aufbereitung von Medizinprodukten.
Der Fachausschuss Bildung hat die Rechte und Pflichten der fachlichen Leitung formuliert und festgelegt.