Qualifizierungen
Personal, welches mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut ist, benötigt gemäß der geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben (z. B. in der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) eine Qualifikation durch geeignete Ausbildung oder fachspezifische Fortbildungen sowie aktuelle Kenntnisse. In der Anlage 6 der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (KRINKO-BfArM-Empfehlung), werden Angaben zur Qualifikation gemacht.
Auf Basis eines auf europäischer Ebene 1993 entwickelten Dreistufenmodells hat der Fachausschuss Bildung der DGSV® e.V. gemeinsam mit Vertretern der Schweizerischen Vereinigung des leitenden Sterilisationspersonals (SVLS), einem Vorläufer der heutigen SGSV (Schweizerische Gesellschaft für Sterilgutversorgung) seit seiner Gründung in1996 die Qualifizierungsmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt.
Neben den Fachkundelehrgängen I und II für Mitarbeitende in den Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte (AEMP) und dem Managementlehrgang für Leitungspersonal in Einrichtungen des Gesundheitswesens wurden seit 2003 Rahmenlehrpläne für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Endoskopieeinheiten und in weiteren Fachbereichen erstellt.
Zurzeit werden Lehrgänge deutschlandweit und in der Schweiz an fast 50, durch die DGSV® e.V. anerkannten Bildungsstätten durchgeführt.
Seit 2016 besteht die Möglichkeit der Ausbildung zur Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung – FMA-DGSV® e.V.. Hier erfahren Sie mehr dazu
Der Bildungsausschuss der DGSV® e.V. arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Qualifizierungsmaßnahmen. Dazu gehören neben der Aktualisierung der Inhalte der Rahmenlehrpläne auch deren Ergänzungen und Verbesserungen.
Die Qualifizierungsrichtlinie (Qualifizierungsrichtlinie DGSV_03_202111) beschreibt die Grundlagen, die bei der Erstellung und Bearbeitung der Rahmenlehrpläne beachtet werden. Die Qualifizierungsrichtlinie beinhaltet neben den Kompetenzbeschreibungen für die Fachkundelehrgänge in Anlehnung an den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) die Rahmenlehrpläne und die Prüfungsordnung. Diese Dokumente werden den anerkannten Bildungsstätten zur Durchführung der Lehrgänge zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme der DGSV® e.V. haben, wenden Sie sich bitte direkt an eine der anerkannten Bildungsstätten. Die Kontaktdaten der Bildungsstätten finden Sie, wenn Sie auf den Button „Lehrgänge“ klicken und dann anschließend auf „Bildungsstätten“. Beim Klick auf den Button „Ausbildungsorte“ werden die Orte, an denen Fach- und Sachkundelehrgänge durchgeführt werden angezeigt.
Hier gelangen Sie zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an einer der Qualifizierungsmaßnahmen.
Zielgruppen der Qualifizierungsmaßnahmen_10R_202404 der DGSV® e.V. haben wir hier definiert.
Die DGSV® e.V. hat im Oktober 2024 eine Fortbildungsempfehlung gemäß MPBetreibV §5 und §8 herausgegeben, welche Sie hier in der aktuellen Fassung vom Oktober 2025 nachlesen können: Fortbildungsempfehlung_DGSV_02_202510.
Weiterhin wurde die Empfehlung Onlinelehre_05_2025_10 im Oktober 2025 aktualisiert.