Qualifizierungen

Personal, welches mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut ist, benötigt gemäß der geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben (z. B. in der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) eine Qualifikation durch geeignete Ausbildung oder fachspezifische Fortbildungen sowie aktuelle Kenntnisse. In der Anlage 6 der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (KRINKO-BfArM-Empfehlung), werden Angaben zur Qualifikation gemacht.