Hallo, liebes Forum!
Ich arbeite seit vielen Jahren in einer ZSVA. Unsere neuen Mitarbeiter, jene, die noch nicht im Besitz des Fachkunde 1 sind arbeiten sehr lange ohne Fachkundenachweis. Manche werden wieder und wieder vertröstet und erst nach 18 - 20 Monaten zur Prüfung angemeldet. Uns allen ist bekannt, dass der FK 1 ein vom Gesetzgeber verpflichtender Fachkundenachweis ist, um die Tätigkeit in einer ZSVA überhaupt ausüben zu dürfen. Wenn mein Arbeitgeber die Prüflinge dann zum FK 1 anmeldet, müssen diese sich vertraglich verpflichten noch mindestens 6 Monate nach bestandener Prüfung weiterzuarbeiten. Sollten sie dennoch vor Ablauf der 6 Monate das Arbeitsverhältnis kündigen müssen sie die Kosten für die Prüfung dem Arbeitgeber erstatten. Meine Frage lautet, ob diese vertragliche Verpflichtung vor dem Arbeitsgericht bestand hat oder nicht?
MfG
H.
Ich arbeite seit vielen Jahren in einer ZSVA. Unsere neuen Mitarbeiter, jene, die noch nicht im Besitz des Fachkunde 1 sind arbeiten sehr lange ohne Fachkundenachweis. Manche werden wieder und wieder vertröstet und erst nach 18 - 20 Monaten zur Prüfung angemeldet. Uns allen ist bekannt, dass der FK 1 ein vom Gesetzgeber verpflichtender Fachkundenachweis ist, um die Tätigkeit in einer ZSVA überhaupt ausüben zu dürfen. Wenn mein Arbeitgeber die Prüflinge dann zum FK 1 anmeldet, müssen diese sich vertraglich verpflichten noch mindestens 6 Monate nach bestandener Prüfung weiterzuarbeiten. Sollten sie dennoch vor Ablauf der 6 Monate das Arbeitsverhältnis kündigen müssen sie die Kosten für die Prüfung dem Arbeitgeber erstatten. Meine Frage lautet, ob diese vertragliche Verpflichtung vor dem Arbeitsgericht bestand hat oder nicht?
MfG
H.