Mitglied werden

Der Fachkundelehrgang II (FK II) umfasst mindestens 120 Stunden zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung „Technische Sterilisationsassistentin/Technischer Sterilisationsassistent mit erweiterter Aufgabenstellung”. 

Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreich abgeschlossene Fachkundelehrgang I gemäß  Qualifizierungsrichtlinie der DGSV und 6 Monate praktische Tätigkeit in einer Aufbereitungseinheit.

Inhaltlich schließt der Fachkundelehrgang II an den Fachkundelehrgang I an. In insgesamt 14 Modulen wird das Wissen erweitert und vertieft. Zu den Lehrgangsinhalten gehören gesetzliche und normative Vorgaben, Qualitätsmanagement, Kommunikation, Anleitung, Förderung und Beurteilung von Mitarbeitern ebenso wie organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte der Sterilgutversorgung.

Der Lehrgang wird in zwei oder mehr Blöcken über einen Mindestzeitraum von drei Monaten bis höchstens sechs Montaten absolviert. Während der Qualifizierungsmaßnahme zwischen den Unterrichtsblöcken ist eine Praxisaufgabe zu bearbeiten und darüber ein Bericht zu erstellen. Der Bericht ist Teil der Zulassung zur Prüfung des Fachkundelehrgangs II.
Im Verlauf des Lehrgangs sind durch Hospitationen Kenntnisse über die Tätigkeiten im Anästhesiebereich und auf Intensivstationen, im OP-Bereich, in den Bereichen Endoskopie/stationärer Pflegedienst und in der Hygiene/dem Technischer Dienst zu leisten. Über diese Hospitationen sind kurze Berichte zu erstellen. Bitte benutzen Sie zum Nachweis der Hospitationen und zur Erstellung der Berichte die folgenden Formulare.

Die Qualifizierungsmaßnahme schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zu praktischen Inhalten ab. Schwerpunkte der mündlichen Prüfung liegen bei organisatorischer Tätigkeit wie Erstellung von Arbeitsanweisungen und weiteren Aspekten der organisatorischen Tätigkeiten in Aufbereitungseinheiten, z. B. die Gestaltung von Dienstplänen oder das Anleiten und Beurteilen von neuen Mitarbeitern.

Nach erfolgreichem Abschluss des Fachkundelehrgangs II  an von der DGSV anerkannten Bildungsstätten in Deutschland und in der Schweiz erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis der Bildungsstätte und ein DGSV- Zertifikat.